Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
08.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.07.2024
Eröffnungen
27.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.04.2022 bis zum 31.12.2022
16.09.2022
Neueintragungen